Was ist bei der Planung von Haltestellen zu beachten? Laut „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs“ gilt ein Richtwert zur Entfernung zwischen zwei Straßenbahnhaltestellen zwischen 300 und 1.200 Metern – je nach Besiedlung. 600 Meter Abstand werden als zumutbar angesehen. Für diesen Fußweg werden acht bis zehn Minuten angesetzt. Bei den elf Haltestellen der CITYBAHN und einer Strecke von 5,5 Kilometern beträgt der durchschnittliche Abstand 500 Meter.
Für sogenannte Standard-Haltestellen gibt das Planungshandbuch der Ruhrbahn die Grundregeln vor. Unterschieden wird in Haltestellen für Straßenbahnen in Seiten- und in Mittellage. Die Standard-Haltestellen haben eine Bahnsteiglänge von bis zu 40 Metern.
Barrierefreiheit
Die Haltestellenwerden werden barrierefrei angelegt. Die örtlichen Vorgaben für Barrierefreiheit sind im jeweiligen Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Für sehbehinderte Menschen werden sogenannte Bodenindikatoren integriert, das sind unter anderem helle Pflastersteine in Rippenstruktur. Als Warnhinweis mit genügend Abstand zur Fahrbahn dienen weiße Leitstreifen für alle Gehwegnutzer und Fahrgäste. Für den barrierefreien Einstieg sind gleiche Höhen von Haltestellenbord und Fahrzeugeinstieg notwendig. Die Oberfläche der Haltestelle ist mit einem festen, erschütterungsarm berollbaren und rutschhemmenden Belag auszustatten.
Viele der genannten Ausstattungsmerkmale sehen wir häufig, ohne sie bewusst wahrzunehmen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität aber sind sie absolut notwendig.
